
Zum 01.12.2021 ist die neue TA Luft in Kraft getreten und muss bei allen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz berücksichtigt werden. Als zentrales Regelwerk legt die TA Luft den Stand der Technik zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen fest. Mit der Neufassung wurden zahlreiche Änderungen gegenüber der alten Fassung vorgenommen. Diese betreffen u.a. auch die Nachweise zur Ableitung von Abgasen einschließlich der Ermittlung der Schornsteinhöhen und die Ausbreitungsrechnungen zur Ermittlung von Immissionen.
ISC verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Erstellung von Immissionsprognosen und Schornsteinhöhenberechnungen bereits auch nach der neuen TA LUFT. Erste Prognosen und Berechnungen wurden von den zuständigen Behörden geprüft und bestätigt. Genehmigungsverfahren konnten so rechtssicher abgeschlossen werden.
Bei Bedarf kann ISC eigene Zeitreihen für die Immissionsprognosen aufbauen und verifizieren und somit schnelle sowie rechtssichere Lösungen für Unternehmen anbieten.